Insolvenzentgeltfonds in der Krise: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
In der aktuellen Wirtschaftslage in Österreich gibt es ein Thema, das vielen Arbeitnehmern den Schlaf raubt: der Insolvenzentgeltfonds (IEF). Ja, das klingt vielleicht nicht nach dem heißesten Thema, aber gerade jetzt könnte es für viele von uns entscheidend sein. Der IEF ist dafür zuständig, die Ansprüche von Beschäftigten in Fällen von Arbeitgeberinsolvenzen zu sichern. Das bedeutet konkret, dass Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen in trockenen Tüchern sind, auch wenn die Firma pleitegeht. Doch was ist los mit diesem Fonds?
Der IEF steht finanziell unter Druck. Anfang 2023 hatte der Fonds noch 385 Millionen Euro, aber Prognosen zufolge sollen es bis Ende 2023 nur noch 30 Millionen Euro sein. Das ist ein dramatischer Rückgang! Vor allem große Insolvenzen, wie die der Möbelhäuser Kika/Leiner oder des Motorradherstellers KTM, haben die Kassen stark belastet. In der Branche macht sich jetzt Unruhe breit, denn für das Jahr 2024 wird ein Leistungsaufwand von sage und schreibe 350 Millionen Euro prognostiziert, während der IEF nur mit 162 Millionen Euro gefüllt ist. Wo soll das hinführen?
Eine drohende Finanzierungslücke
Für das Jahr 2027 wird eine Finanzierungslücke von 160 Millionen Euro erwartet. Um diese Lücke zu schließen, könnte der Fonds gezwungen sein, Kredite aufzunehmen oder den IESG-Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag wieder auf 0,2 Prozent zu erhöhen. Das würde für die Arbeitgeber bedeuten, dass sich die jährlichen Beiträge von 54 Euro auf 108 Euro verdoppeln. Das ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt, und Arbeitnehmervertretungen wie die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft GPA fordern bereits eine Erhöhung des Insolvenzbeitrags. Auch der ÖGB hat kritische Stimmen zur Senkung des Zuschlags geäußert.
Aber was passiert eigentlich, wenn ein Unternehmen insolvent wird? Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zunächst einmal müssen sie sich keine Sorgen machen – das bestehende Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht sofort beendet. Offene Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sind durch den IEF gesichert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und Insolvenz-Entgelt beantragen können. Ein Lichtblick, würde man sagen!
Wie geht es weiter?
Die Unsicherheit bleibt trotzdem. Bei einer Unternehmensschließung kann der Insolvenzverwalter innerhalb eines Monats kündigen, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Arbeitnehmer haben allerdings das Recht, innerhalb dieser Frist durch einen berechtigten vorzeitigen Austritt zu reagieren. Das klingt kompliziert, aber es zeigt, dass es auch in der Krise Möglichkeiten gibt, die eigene Situation zu verbessern. Und das ist wichtig, denn die Ansprüche aus einer Kündigung bleiben ebenfalls bestehen und sind durch den IEF abgesichert.
Die Lage ist angespannt, und die Zukunft des Insolvenzentgeltfonds wirft Fragen auf. Arbeitnehmer müssen sich auf Veränderungen einstellen und gut informiert sein. Mit Unterstützung von Institutionen wie der Arbeiterkammer kann man sich einen Überblick verschaffen und die eigenen Rechte wahrnehmen. Letztlich ist es das Ziel, dass Arbeitnehmer auch in schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen gelassen werden – ein ehrlicher Umgang ist jetzt mehr denn je gefragt.
