Heute ist der 3.07.2026. Die Welt der digitalen Daten ist ein ständiges Hin und Her, besonders wenn es um Datenschutz und die Nutzung von Tools wie Google Analytics geht. Die anonymisierte Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung von Google Analytics ist ein heißes Thema, das die Gemüter bewegt. Verantwortlich dafür ist die Google Ireland Limited, ansässig in Dublin, die mit ihren Tools nicht nur technische Verbindungsdaten wie IP-Adressen, Datum und Uhrzeit verarbeitet, sondern auch Nutzungsdaten, sprich Klicks auf Elemente. Was da genau passiert? Nun, das Ziel dieser Datenverarbeitung ist die Anonymisierung, die Erstellung von Statistiken und die Untersuchung des Nutzungsverhaltens. Alles schön und gut, aber es gibt einen Haken: Die Rechtsgrundlage für all das ist die Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Das bedeutet, ohne die Zustimmung der Nutzer läuft gar nichts.

Und ja, die Übermittlung personenbezogener Daten an Google erfolgt auf Basis dieser Einwilligung, was wiederum bedeutet, dass es auch möglich ist, dass diese Daten in Länder außerhalb der EU gelangen. Ein schmaler Grat, denn die Datenübermittlung in die USA, etwa, geschieht auf einer rechtlich fragwürdigen Basis, die durch das neue Data Privacy Framework legitimiert werden soll. Google hat sich zwar verpflichtet, die Grundsätze dieses Rahmenwerks einzuhalten, doch die Bedenken bleiben. Denn, wie wir wissen, hat die USA nicht das Datenschutzniveau der EU und US-Geheimdienste können jederzeit auf die Daten zugreifen.

Hinter den Kulissen von Google Analytics

Wenn wir etwas tiefer graben, wird klar, dass Google Analytics nicht nur ein schickes Tool ist, das Webseitenbetreiber nutzen, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Es ist das meistgenutzte Webanalysetool und findet sich auf etwa 50% aller größeren Webseiten. Die neueste Version, Google Analytics 4, anonymisiert IP-Adressen automatisch – ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man bedenkt, dass bei der vorherigen Version, Universal Analytics (GA3), dies manuell konfiguriert werden musste. Viele Datenschützer haben GA3 scharf kritisiert, insbesondere wegen der unzureichenden Aufklärung über die gespeicherten und übertragenen Daten, was die vollständigen IP-Adressen betrifft. Das führte dazu, dass Datenschutzbehörden in Österreich, Frankreich und Italien Google Analytics in der Vergangenheit als unzulässig erklärten.

Das „Schrems II“-Urteil des EuGH hat dem Ganzen einen weiteren Dämpfer verpasst: Es erklärte das Privacy Shield für ungültig und machte die Datenübertragung in die USA noch komplizierter. Dennoch gibt es einen Lichtblick: Am 10.07.2023 trat das neue Data Privacy Framework in Kraft, das als neue Grundlage für diese Übertragungen fungieren soll. Aber wie so oft im Leben: Ist das wirklich genug?

Einwilligungen und Alternativen

Webseitenbetreiber müssen jetzt einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google abschließen, um Google Analytics datenschutzkonform zu nutzen. Ein ganzes Stück Papier, das man sich durchlesen sollte, ehe man einfach drauflos analysiert. Und das Einbinden eines Consent-Tools ist mittlerweile unerlässlich, um die Einwilligung der Nutzer zu erhalten. Alternativen wie Matomo, eTracker oder Simple Analytics stehen ebenfalls zur Auswahl und sind datenschutzkonform. Diese Lösungen haben ihren eigenen Charme und könnten für einige Webseitenbetreiber die bessere Wahl darstellen.

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Obwohl Google Analytics an sich nicht illegal ist, muss die Nutzung den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Welt der Daten ist komplex, und die richtige Balance zwischen Analyse und Datenschutz zu finden, ist eine Herausforderung. Doch wie sagt man so schön in Österreich? „Schau ma mal!“