In der malerischen Stadt Salzburg gibt es immer wieder Geschichten, die uns zeigen, wie wichtig es ist, auf die kleinen Details zu achten – besonders wenn es um Förderungen geht. Ein Beispiel ist der Fall von Christian Duft, der einen Antrag auf Sanierungsförderung in Höhe von 21.000 Euro gestellt hat. Klingt eigentlich nach einer ganz normalen Sache, oder? Doch die Realität sieht anders aus. Fünf Tage nach der Auftragserteilung registrierte er sich für die Förderung. Dumm nur, dass ab Anfang 2025 die Registrierung vor der Auftragserteilung erfolgen musste. Das führte zur Ablehnung seines Antrags. Und das, obwohl er sein Haus für die Pflege seiner 86-jährigen Schwiegermutter umgebaut hat! Da wurden das Bad saniert und ein Lift eingebaut – alles für die gute Sache, und dann so ein Ärger.

Ein paar Monate später, als die neue Regelung auf der Homepage des Landes endlich aktualisiert wurde, waren bereits rund 20 Salzburger in ähnlicher Situation wie Duft. Sie alle hatten Anträge gestellt und sahen sich nun mit der Tatsache konfrontiert, dass sie kein Geld erhalten würden, nur weil sich die Bedingungen geändert hatten. Peter Eder, der Präsident der AK, kritisierte die missverständlichen Informationen, die viele Menschen in die Irre geführt hatten. „Das kann doch nicht sein!“, denkt man sich da. Und tatsächlich gab es einen Fehler auf der Homepage, den das Land schließlich eingestand, aber ohne sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Ein bisschen nach dem Motto: „Wir haben’s zu spät gemerkt, aber jetzt ist’s auch egal!“

Hoffnungsschimmer für Betroffene

Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels! Wohnbaulandesrat Martin Zauner hat eine Änderung der Verordnung angekündigt, um betroffenen Personen trotz verspäteter Registrierung eine Förderung zu gewähren. Wann genau die Auszahlung erfolgen wird, ist allerdings noch unklar. Man fragt sich: Warum müssen die Menschen, die sich um ihre Angehörigen kümmern, solche Umwege gehen? Schließlich sparen sie dem Land Kosten für Pflegeplätze! Es ist paradox, dass man für das Engagement in der Pflege bestraft wird.

Die Förderung selbst soll Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern unterstützen. Das umfasst nicht nur die Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, sondern auch den Einbau von Personenaufzügen. Hier winkt eine Förderung von bis zu 25% der tatsächlich anfallenden Kosten. Aber und das ist wichtig: Der Antrag muss online registriert werden, und das vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Das ist ein bisschen wie ein Tanz – du musst die Schritte im Voraus kennen, sonst trittst du auf die Füße.

Wo bleibt die Unterstützung?

In Zeiten, in denen der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum steigt, ist es mehr denn je nötig, dass solche Förderungen klar und verständlich kommuniziert werden. Wenn Menschen in der Gesellschaft sich um ihre Angehörigen kümmern, sollten sie nicht im Stich gelassen werden. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen nicht nur Fehler eingestehen, sondern auch handeln. Die Menschen hier verdienen eine echte Unterstützung – nicht nur leere Versprechungen.

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In der Zwischenzeit bleibt Christian Duft und allen anderen in ähnlichen Situationen nur die Hoffnung, dass sich die Dinge schnell ändern. Denn eines ist klar: Pflege ist ein Thema, das uns alle betrifft, und wir sollten darauf achten, dass es nicht zum Schattendasein verurteilt wird. Vielleicht gibt es ja bald eine Lösung – für alle, die sich für ihre Liebsten einsetzen.