Wirtschaftskammern im Fokus: Rücklagen, Gehälter und der Ruf nach Reformen
Heute ist der 8.07.2026 und die Schlagzeilen rund um die Wirtschaftskammern in Österreich könnten kaum aufsehenerregender sein. Der Rechnungshof hat kürzlich mehrere Prüfberichte veröffentlicht, die sich mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie den Kammern in Wien, Salzburg, Oberösterreich und Steiermark beschäftigen. Dabei werden einige Punkte angesprochen, die für ordentlich Zündstoff sorgen könnten. Und das nicht ohne Grund!
Ein zentrales Thema ist die massive Rücklagenpolitik der Wirtschaftskammerorganisation. Mit über 2,6 Milliarden Euro Rücklagen, darunter 1,334 Milliarden Euro in Gewinnrücklagen und 721 Millionen Euro in Kapitalrücklagen, stellt sich die Frage: Wofür wird das Geld eigentlich verwendet? Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs stiegen diese Rücklagen um satte 19 Prozent. Das lässt aufhorchen, denn viele Pflichtmitglieder haben von diesen Rücklagen offenbar keinen erkennbaren Nutzen. Zudem wird die Transparenz stark kritisiert. Die Rechnungsabschlüsse der Kammern geben oft nicht ausreichend Auskunft über den Zweck oder die Nutzung der Immobilien, die zum Einheitswert bilanziert werden. Man könnte fast meinen, man spielt hier ein bisschen Verstecken mit den Zahlen.
Hohe Funktionärsgehälter und fehlende Kontrolle
Ein weiteres heißes Eisen sind die hohen Spitzengehälter innerhalb der WKO. Mit monatlichen Bezügen von 21.500 Euro brutto für den WKO-Generalsekretär Jochen Danninger ist die Kluft zu den Gehältern in anderen Bereichen gewaltig. Um 52 Prozent höher als die Bezüge eines Generalsekretärs in einem Bundesministerium – das macht schon nachdenklich. Und während die Wirtschaftskammer 2024 bereits 25,73 Millionen Euro für Funktionsentschädigungen ausgegeben hat, gibt es hier massive Kritik an den festgelegten Bezügen durch die Präsidien. Das riecht nach Interessenkonflikten, ganz ehrlich!
Die Prüfberichte zeigen auch, dass die Bilanzen und die Rücklagengebarung als „in ihrer Aussagekraft eingeschränkt“ gelten. Was das genau bedeutet? Nun, der Rechnungshof empfiehlt eine Vereinheitlichung der Rechnungsabschlüsse und klarere Strukturen zwischen Bundes- und Landeskammern. Aber Moment mal – was ist mit den geplanten Erhöhungen bei Spitzenfunktionären, die zwischen 21 und 65 Prozent lagen? Diese wurden zwar ausgesetzt, aber die Unklarheiten bei den Entschädigungen für ehrenamtliche Funktionäre bleiben bestehen. Hier ist der Reformbedarf offensichtlich.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Die WKO selbst betont, dass sie den Bericht des Rechnungshofs ernst nimmt und an Themen wie Sparsamkeit und mehr Transparenz arbeitet. So soll bis 2027 eine Überarbeitung der Rücklagengebarung in Zusammenarbeit mit den Länderkammern erfolgen. Das klingt ja schon mal nach einem Plan. Aber werden die Empfehlungen tatsächlich umgesetzt? Die Länderkammern haben einige Punkte bereits aufgegriffen, doch die Bewertungen fallen unterschiedlich aus. Hier könnte es also noch ordentlich rütteln.
In der Wirtschaftskammer Wien (WKW) ist man sich der Verantwortung bewusst. Transparenz gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit steht auf der Agenda. Funktionsentschädigungen werden offengelegt, und die Obergrenze der Entschädigungen für Spitzenfunktionäre liegt gesetzlich fest. Dennoch stellt sich die Frage, wie diese Bezüge im Vergleich zu anderen politischen Ämtern aussehen. Ein Bürgermeister in Wien verdient beispielsweise mehr als das Doppelte eines Wirtschaftskammerpräsidenten – das gibt schon zu denken.
In Anbetracht all dieser Aspekte bleibt zu hoffen, dass die Wirtschaftskammern nicht nur auf die Kritik reagieren, sondern auch aktiv an einer besseren Zukunft für ihre Mitglieder arbeiten. Es könnte sich lohnen, die Entwicklungen weiter im Auge zu behalten, denn Veränderung kann manchmal auch frischen Wind in die verstaubten Strukturen bringen.
