Ein laues Lüftchen weht durch die Straßen von Salzburg, während die Nachrichten über Nintendo für ein wenig Aufregung sorgen. In Frankreich hat das Unternehmen eine saftige Geldstrafe von 35 Millionen Euro kassiert. Und das alles wegen der Joy-Con-Controller der ersten Generation der Switch-Konsole. Wer hätte gedacht, dass das Spielzeug so viel Aufregung auslösen kann? Die französische Wettbewerbs- und Anti-Betrugsbehörde DGCCRF hat die Entscheidung mit einem klaren Fingerzeig getroffen. Nintendo, das ja für seine kreativen Spiele und bunten Charaktere bekannt ist, hat sich nun mit einem Vergleich eingelassen, um einer Untersuchung zu irreführenden Geschäftspraktiken zu entkommen.

Das Problem? Die berüchtigten „Drift“-Fehler, die dazu führen, dass Spielfiguren unkontrolliert über den Bildschirm huschen, als hätten sie ihren eigenen Willen. Nintendo hat erst 2020 darüber informiert, obwohl sie das Problem schon viel früher gekannt haben. Das hat viele Spieler in die Bredouille gebracht: Statt den Kundendienst zu kontaktieren, haben sie neue Controller gekauft, weil sie dachten, das wäre die einzige Lösung. Die irreführende Geschäftspraxis zieht sich wie ein roter Faden durch die Jahre 2018 bis 2023. Immerhin hat Nintendo 2023 versprochen, die betroffenen Controller kostenlos zu reparieren, auch wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Aber Nintendo betont, dass die Zustimmung zum Vergleich kein Schuldeingeständnis darstellt – sie hätten niemals absichtlich Verbraucher in die Irre geführt.

Die Welle der Beschwerden

Die Beschwerden über die Joy-Con-Controller häuften sich wie die Schneeflocken in einem Salzburger Winter. 2019 wies Nintendo seine Kundendienstteams an, offen und nachsichtig mit den Problemen umzugehen. Das klingt gut, aber für viele Spieler kam die Reaktion einfach zu spät. Über 155 Millionen Geräte der ersten Generation wurden verkauft – das ist eine ganz schön große Zahl! Im Gegensatz dazu hat die technisch aufgerüstete Switch-2 mittlerweile knapp 20 Millionen Einheiten verkauft. Man fragt sich, ob die neuen Controller die gleichen Probleme haben werden. Die Zeit wird’s zeigen.

Um das Ganze in einen größeren Kontext zu setzen: Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein System geschaffen, das den Wettbewerb im Binnenmarkt schützt. Wettbewerbsregeln, die in den Artikeln 101 bis 109 des AEUV festgelegt sind, regeln das Geschehen. Die Europäische Kommission spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Artikel 101 AEUV verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Und Artikel 102 verbietet den missbräuchlichen Gebrauch einer beherrschenden Marktstellung. Das bedeutet, dass auch große Unternehmen wie Nintendo sich nicht einfach alles erlauben können.

Fazit oder nicht?

Ob die hohe Geldstrafe ein Zeichen für ein Umdenken bei Nintendo ist oder einfach nur eine vorübergehende Lösung darstellt, bleibt abzuwarten. Die Spieler und Verbraucher haben ein Recht auf transparente Informationen und fairen Service. Schließlich wollen wir alle nur Spaß beim Zocken haben, ohne uns über defekte Hardware ärgern zu müssen! Und mal ganz ehrlich: Wer mag schon unkontrollierte Spielfiguren, die einen beim nächsten Bosskampf in den Wahnsinn treiben? Das bleibt spannend!

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