In Innsbruck hat das Insolvenzverfahren gegen die Laura Privatstiftung, die von René Benko mitgegründet wurde, begonnen. Am Montagnachmittag fand die erste Prüfungstagsatzung statt, und die Zahlen sind mehr als nur bemerkenswert: Gläubiger haben Forderungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro angemeldet. Von diesen Forderungen wurden vorerst 32,7 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Es ist eine komplexe Situation, die sowohl Banken als auch andere Gläubiger, insgesamt 32 an der Zahl, betrifft.
Doch das ist erst der Anfang. Es wird erwartet, dass in den kommenden Tagen weitere Forderungen, insbesondere von verbundenen Gesellschaften, anerkannt werden. Man spricht hier von etwa 30 Millionen Euro zusätzlich. Ein großer Teil dieser Forderungen stammt von Fonds aus dem Nahen und Mittleren Osten, die sich aktuell in Schiedsverfahren befinden. Mubadala, ein Gläubiger aus Abu Dhabi, hat bereits in einem Schiedsverfahren über 700 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Die Prognosen deuten darauf hin, dass die anerkannten Forderungen letztlich auf etwa 1,5 Milliarden Euro ansteigen könnten.
Die Rolle der Laura Privatstiftung
Die Laura Privatstiftung, gegründet im Dezember 2006 von René Benko und seiner Mutter Ingeborg Benko, hält eine Vielzahl von Unternehmensbeteiligungen sowohl in Österreich als auch im Ausland. Dazu zählen unter anderem Immobilien in Deutschland und Italien. Die Buchwerte dieser Beteiligungen könnten mehrere hundert Millionen Euro betragen, doch was am Ende tatsächlich realisiert werden kann, bleibt ungewiss. Der Jahresabschluss 2024 wies ein Stiftungsvermögen von rund 247 Millionen Euro aus, während die Zahlen für 2025 noch auf sich warten lassen.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass René Benko sich seit über einem Jahr in Untersuchungshaft befindet und in zwei Strafverfahren steht, in denen er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Diese rechtlichen Schwierigkeiten werfen natürlich einen Schatten auf die gesamte Situation der Stiftung und ihrer Vermögenswerte.
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das Insolvenzverfahren, das nun vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt wird, könnte sich über Jahre hinziehen. Der Insolvenzverwalter muss die Beteiligungen der Stiftung genau prüfen. Im österreichischen Insolvenzrecht gibt es strenge Vorgaben und Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Insolvenzantrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden, und es ist ein kostendeckendes Vermögen notwendig, um das Verfahren zu eröffnen.
Wenn ein Sanierungsplan ins Spiel kommt, müssen den Gläubigern mindestens 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren angeboten werden. Scheitert dieser Plan, könnte ein Konkursverfahren eingeleitet werden. Die Möglichkeiten für die Gläubiger hängen also stark von der finanziellen Lage der Laura Privatstiftung ab.
In den kommenden Wochen wird erwartet, dass weitere wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Gutachten zur Vollstreckbarkeit des Schiedsgerichts-Entscheids in Österreich wird in ein bis zwei Monaten erwartet. Die Entwicklungen rund um die Laura Privatstiftung sind also ein heißes Thema und werden sicherlich noch für einige Schlagzeilen sorgen.