In Salzburg tut sich was – und zwar in der Welt des Campings! Die Landesregierung hat sich vorgenommen, das Campingplatzgesetz zu entbürokratisieren, um den Bedürfnissen der immer größer werdenden Camping-Community gerecht zu werden. Landeshauptfrau Karoline Edtstadler lässt keinen Zweifel daran, dass die Deregulierung in Eigenregie angepackt wird. Schließlich boomt der Campingurlaub, und die Verwaltung für die Betreiber soll einfacher und unkomplizierter werden. Das klingt doch nach einem Schritt in die richtige Richtung, oder?
Ein zentrales Element der geplanten Novelle ist das Entfallen der fünfjährigen Überprüfungspflicht für Campingplatzbesitzer. Die Sorge um einen ordnungsgemäßen Betrieb bleibt natürlich bestehen, aber die Überwachung durch die zuständigen Behörden bleibt unverändert. Ein weiterer interessanter Punkt: Die Landesumweltanwaltschaft (LUA) verliert ihre Parteistellung bei Bewilligungsverfahren. Das klingt nach einem klaren Bekenntnis zur Effizienz, denn naturschutzrechtliche Belange sind ja bereits durch andere Gesetze abgedeckt.
Neue Regelungen für autarke Wohnmobile
Ein echter Hingucker ist die Einführung einer neuen Unterkategorie für autarke Wohnmobile. Diese dürfen künftig auf bewilligungsfreien Stellplätzen stehen, wobei diese Plätze nur für Fahrzeuge mit fest installiertem Abwassertank vorgesehen sind. Mit maximal 15 Stellplätzen auf befestigten Flächen will man die Nachfrage im Campingbereich bedienen und gleichzeitig Schwarz- oder Wildcamping eindämmen. Ein kluger Schachzug, um Ordnung ins Campingvergnügen zu bringen!
Doch nicht alle sind begeistert. Die Grünen haben ihre Bedenken geäußert, insbesondere in Bezug auf das Streichen der Parteistellung der LUA. Sie fordern einen Stopp für den Verkauf einzelner Stellplätze und warnen vor möglichen Gesetzesumgehungen. Die Diskussionen über die Novelle sind also in vollem Gange, und die Zustimmung der Grünen steht auf der Kippe.
Entbürokratisierung in Vorarlberg
Interessanterweise hat auch die Vorarlberger Landesregierung kürzlich eine ähnliche Novellierung des Campingplatzgesetzes beschlossen. Landeshauptmann Markus Wallner hat die Vorteile einer solchen Reform betont – die Erleichterungen für Betreiber und Camper sollen auch hier im Vordergrund stehen. Hürden wie das Einreichen von Nachbarverzeichnissen bei Erweiterungen fallen weg, und die Anforderungen an technische Prüfungen werden vereinfacht. Das klingt nach einem echten Fortschritt für alle, die gerne die Natur genießen!
Außerdem wird der zulässige Anteil von Mobilheimen und Bungalows auf maximal 50% erhöht. Gemeinden haben die Möglichkeit, den Anteil der Dauerstandplätze auf bis zu 80% zu steigern. Das könnte für einige Campingfreunde die perfekte Lösung sein, um noch mehr Platz für ihre Zelte und Wohnwagen zu schaffen.
Die Zukunft des Campings
Eine Sache steht fest: Campingplätze sind für die kommende Saison bereits vielfach ausgebucht. Die Bundesregierung hat zudem ein neues Gesetz zur Reduzierung der Parzellengröße beschlossen, das voraussichtlich am 1. April 2024 in Kraft tritt. Damit wird die Parzellengröße auf maximal 30 m² begrenzt, während die Anzahl der möglichen Plätze auf Campingplätzen etwa verdoppelt werden soll. Das klingt nach einem Versuch, jedem Camper auch in der Hochsaison einen Platz zu garantieren – auch wenn die ersten Reaktionen nicht durchweg positiv sind.
Die Betreiber reagieren auf die Herausforderungen mit eigenen Maßnahmen – von der Erweiterung der Sanitäranlagen bis zum Rückbau von Grillplätzen und Spielplätzen. Das alles zeigt, dass sich die Campinglandschaft in Österreich im Wandel befindet. Und wer weiß, vielleicht wird das Camping in Salzburg bald noch attraktiver – die Zeichen stehen auf Veränderung!
