Heute ist der 21.04.2026. In den letzten Wochen hat die Situation rund um den ehemaligen ORF-Manager Roland Weißmann für viel Gesprächsstoff gesorgt. Der Druck, der auf den ORF lastet, ist nicht zu übersehen, nachdem eine betroffene Mitarbeiterin in der „ZiB2“ öffentlich gegen Weißmanns Darstellung einer einvernehmlichen Beziehung aufgetreten ist. Sie bezeichnete seine Aussagen als eine „eindeutige Lüge“ und widersprach entschieden seiner Verteidigungsstrategie.
Ingrid Thurnher, die interimistische ORF-Generaldirektorin, zeigte sich bestürzt über die schweren Vorwürfe und bezeichnete die Chatinhalte als „verstörend, schockierend und inakzeptabel“. Diese Chatinhalte wurden von der Wochenzeitung „Falter“ veröffentlicht, die argumentierte, dass das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe den Schutz der Privatsphäre überwiegt. Thurnher kündigte eine umfassende Prüfung der Vorwürfe durch die Compliance-Stelle des ORF sowie externe Experten an.
Die rechtlichen Aspekte der Vorwürfe
Die Compliance-Stelle stellte fest, dass im rechtlichen Sinne keine sexuelle Belästigung vorliegt. Externe Juristen kamen zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der betroffenen Mitarbeiterin, die betont, klare Chatnachrichten mit ihrer Abwehrhaltung vorgelegt zu haben. Ihr Anwalt, Christopher Schrank, äußerte, dass der Austausch für beide Seiten nicht unerwünscht war.
Weißmann selbst akzeptiert die Kündigung nicht und plant juristische Schritte dagegen. Er trat am 8. März 2026 von seiner Funktion als ORF-Generaldirektor zurück und kehrte in sein Dienstverhältnis als ORF-Angestellter zurück. Der ORF hat angekündigt, das Angestellten-Dienstverhältnis mit Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist aufzulösen.
Der Weg zur Aufklärung
Ingrid Thurnher betonte die Notwendigkeit einer raschen und konsequenten Aufarbeitung der Compliance- und Governance-Themen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die ORF-Programme zu sichern. Beide, Roland Weißmann und die betroffene Mitarbeiterin, haben sich freiwillig der Befragung durch die Compliance-Stelle gestellt und Unterlagen vorgelegt. Der ORF wird jedoch aus Datenschutz- und Persönlichkeitsgründen keine weiteren Details der Untersuchung veröffentlichen.
Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen Unternehmen im Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert sind. Es ist wichtig, dass solche Angelegenheiten mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden, um die Integrität der Institutionen zu wahren und das Vertrauen der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit nicht zu gefährden.