Heute ist der 7.06.2026 und es gibt Neuigkeiten, die in Salzburg und darüber hinaus für Gesprächsstoff sorgen werden! Der Vorhang hebt sich für das neue Gesetz zur Lohntransparenz, das am 7. Juni 2026 offiziell in Kraft tritt. Es ist eine spannende Zeit, in der sich einiges bewegt – vor allem in der Frage der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Das Ziel? Die Lohnschere zu schließen. Ein Schritt in die richtige Richtung, sagt man, und viele warten gespannt, wie sich die Dinge entwickeln werden.

Die Arbeitsministerin Korinna Schumann von der SPÖ hat den Gesetzesentwurf vorgelegt, allerdings ohne zuvor mit den Sozialpartnern eine Einigung zu erzielen. Das hat bereits für massive Kritik gesorgt. Jochen Danninger, der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bezeichnet das Gesetz als „Bürokratiemonster“ und warnt vor möglichen Schäden für den Standort Österreich. Die Bedenken sind berechtigt: Ein neues Gesetz bringt oft auch einen gewissen Aufwand mit sich. Dennoch sind die vorgesehenen Änderungen nicht von der Hand zu weisen.

Was bringt das neue Gesetz?

Wichtige Neuerungen sind unter anderem das individuelle Auskunftsrecht über das Durchschnittsgehalt für gleichwertige Arbeit. Zudem müssen Unternehmen ab 100 Mitarbeitern Einkommensberichte vorlegen, die die Durchschnittsentgelte nach Geschlecht aufschlüsseln. Für Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten wird dies sogar zur jährlichen Pflicht. Ein Schritt, der Transparenz schaffen soll, denn wer weiß schon wirklich, was der Kollege oder die Kollegin verdient?

Eine weitere interessante Maßnahme: In Stellenausschreibungen sind Unternehmen künftig verpflichtet, entweder das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne anzugeben. Und das ist noch nicht alles – Klauseln in Arbeitsverträgen, die ein Gehaltssprechverbot enthalten, werden für unwirksam erklärt. Das bringt frischen Wind in die oft verschlossene Welt der Gehälter und löst das Tabu rund um das Thema Lohn.

EU-Richtlinie und ihre Rolle

Diese Entwicklungen kommen nicht von ungefähr. Bereits am 10. Mai 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie (EU) 2023/970, die den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken soll. Damit wird die Entgelttransparenz nicht nur in Österreich, sondern in der gesamten EU vorangetrieben. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu ergreifen und verbindliche Entgelttransparenzmaßnahmen einzuführen.

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Arbeitgeber müssen nun Informationen über Entgelthöhen und -kriterien bereitstellen. Besonders spannend wird es für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern: Sie müssen jährlich über ihre Entgelte berichten. Bei einem Entgeltunterschied von mindestens 5 % zwischen den Geschlechtern ist eine gemeinsame Entgeltbewertung vorgeschrieben. Das klingt nach einem großen Schritt in die richtige Richtung, nicht wahr?

Die Reaktionen sind gemischt

Die Unterstützung von Arbeitnehmerseite ist klar: AK-Präsidentin Renate Anderl und der ÖGB begrüßen das Gesetz. Der Wind weht also in eine positive Richtung für die Arbeitnehmer. Doch die Kritiker sind laut und warnen, dass die bürokratischen Hürden für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewährt und ob die befürchteten Schäden für den Standort Österreich tatsächlich eintreten werden.

Einige Fragen bleiben offen: Wie wird die Umsetzung der Richtlinie in der Praxis aussehen? Werden die Unternehmen tatsächlich bereit sein, ihre Gehälter offen zu legen? Und wie werden die Arbeitnehmer auf die neuen Regelungen reagieren? Die kommenden Jahre werden sicher spannend, und wir sind gespannt darauf, wie sich die Situation entwickeln wird.