In Milano Marittima, einem beliebten Urlaubsort in Italien, hat sich der unvorstellbare Albtraum für eine Familie aus Österreich ereignet. Ein vierjähriges Mädchen ertrank tragischerweise in einem Hotelpool, während die italienischen Behörden nun wegen fahrlässiger Tötung ermitteln. Der Vater, der mit seiner Tochter alleine war, wird ebenfalls unter die Lupe genommen – die Vorwürfe der Verletzung der Aufsichtspflicht stehen im Raum.

Die Familie, die seit mehreren Jahren regelmäßig in diesem Küstenort urlaubte, hatte zuvor ein gemeinsames Mittagessen genossen. Die Mutter ging mit den älteren Schwestern ins Hotelzimmer, während der Vater mit der kleinen Tochter im Aufenthaltsbereich blieb. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – der Vater bat seine Tochter, auf ihn zu warten, und ging für etwa zehn Minuten ins Zimmer. In dieser Zeit geschah das Unfassbare: Überwachungskameras zeigen, wie das Mädchen die Treppe zur Poolanlage hinuntergeht. Was danach geschah, bleibt unklar, denn der weitere Verlauf ist nicht mehr sichtbar.

Die schockierenden Entdeckungen

Rund zehn Minuten später wurden zwei junge Hotelgäste auf einen regungslosen Körper im Wasser aufmerksam. Zunächst dachten sie, es handele sich um eine Puppe. Doch als sie näher kamen, wurde schnell klar, dass es sich um das kleine Mädchen handelte. Sie zogen das Kind aus dem Becken und riefen um Hilfe; ein Arzt, der zufällig anwesend war, begann sofort mit der Wiederbelebung. Leider kam jede Hilfe zu spät – das Mädchen starb später im Krankenhaus.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konzentrieren sich nun auf den Poolbereich des Hotels. Dieser war zum Zeitpunkt des Unglücks geschlossen, und es war kein Bademeister im Dienst. Laut Vorschrift hätten die Zugangstore zum Pool verschlossen sein müssen, waren jedoch geöffnet. Ob das Mädchen ins Becken gefallen ist oder selbst hineingestiegen ist, bleibt unklar. Auch die Verantwortlichen des Hotels, einschließlich Betreiber und Pool-Mitarbeiter, stehen im Fokus der Untersuchungen.

Sicherheit im Poolbereich – ein drängendes Thema

Die Tragödie wirft auch grundlegende Fragen zur Sicherheit in Schwimmbädern auf. Aktuelle Diskussionen über den Personalmangel in Freizeitbädern und die Notwendigkeit einer ständigen Anwesenheit von Fachkräften sind aktueller denn je. Laut der Richtlinie DGfdB R 94.05 müssen nicht immer Fachkräfte im Bad anwesend sein, wenn die Betriebsaufsicht von qualifiziertem Personal wahrgenommen wird. Aber wie sicher ist dies wirklich? Ältere Anlagen könnten häufigere Kontrollen erfordern, und das Fehlen einer ständigen Aufsicht kann fatale Folgen haben, wie wir in diesem Fall sehen mussten.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Anwesenheit von Fachkräften hängt nicht nur vom baulichen Zustand ab, sondern auch von der Organisation der Aufsicht. In vielen Fällen ist nur eine Fachkraft im Bad, die nicht die gesamte Betriebszeit abdecken kann. Die Verantwortung wird oft auf „Nichtfachkräfte“ übertragen, die jedoch unter der Leitung und Aufsicht von geschultem Personal arbeiten sollten. Dies könnte in der Vergangenheit nicht ausreichend gewesen sein – und die Konsequenzen sind nun tragisch spürbar.