Heute ist der 5.06.2026 und in Österreich gibt es spannende Neuigkeiten, die viele Menschen betreffen! Ab April 2023 müssen niemand mehr den ORF-Beitrag zahlen. Ein echter Grund zur Freude, oder? Diese Befreiung ist nicht nur ein finanzieller Segen, sondern bringt auch eine doppelte Ersparnis mit sich: keine ORF-Zahlungen und gleichzeitig Zugang zum Strom-Sozialtarif. Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein!

Im Zeitraum von Januar bis April 2026 haben bereits 67.000 Menschen einen Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag gestellt. Und das Beste: Über 80 Prozent dieser Anträge – fast 55.000 – wurden genehmigt! Die Hürden sind nicht hoch, aber es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wer seinen Antrag stellen möchte, benötigt eine gesetzlich anerkannte Anspruchsgrundlage und muss die Nettohaushaltseinkommensgrenzen einhalten. Für einen Einpersonenhaushalt liegt diese Grenze bei 1.465,40 Euro, und für zwei Personen bei 2.311,81 Euro. Jede weitere Person im Haushalt bringt zusätzlich 226,11 Euro netto mit sich.

Anspruchsberechtigte Gruppen und Antragsprozess

Die Liste der Anspruchsberechtigten ist lang und umfasst unter anderem Arbeitslose, Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen, Lehrlinge und Pensionäre. Menschen mit sozialen Hilfsbedürftigkeiten, wie etwa Mindestsicherung oder Pflegegeldbezieher, können ebenfalls von dieser Regelung profitieren. Insgesamt sind rund 12.000 Anträge abgelehnt worden, meist aufgrund fehlender Anspruchsvoraussetzungen oder weil das gesetzlich festgelegte Nettohaushaltseinkommen überschritten wurde. Schade, dass nicht jeder in den Genuss dieser Ersparnis kommt!

Die Befreiung vom ORF-Beitrag ist also eine feine Sache, aber da gibt es noch mehr! Für viele Haushalte, die nun befreit sind, bedeutet das auch, dass sie Zugang zum Sozialtarif für Strom haben. Dieser Tarif kostet nur 6 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden im Jahr. Rund 210.000 Haushalte nutzen bereits diesen Vorteil. Wer von der Gebührenbefreiung profitieren möchte, muss dabei seine 33-stellige Zählpunktnummer angeben. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt!

Neuigkeiten ab 2024

Ein Blick in die Zukunft: Ab 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag, auch bekannt als „Haushaltsabgabe“, von der ORF-Beitragsservice (OBS) eingehoben. Das bedeutet, dass die bisherige GIS-Gebühr entfällt. Interessant ist, dass die gültigen Befreiungsbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Der Antragsprozess zur Befreiung bleibt jedoch gleich: über ein Online-Tool auf der Website der OBS kann man seinen Antrag stellen.

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Das Verfahren zur Befreiung besteht aus zwei Stufen: Zuerst wird die gesetzliche Anspruchsgrundlage geprüft, gefolgt von der Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens. Wer möchte, kann seine persönlichen Daten direkt im Antrag ergänzen und am Ende erhält man eine Checkliste mit den notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung zum Download. Praktisch, nicht wahr?

Es gibt jedoch auch einige Dinge, die man beachten sollte. Sollte die Voraussetzung für die Begünstigung entfallen, muss dies umgehend der OBS gemeldet werden. Und auch wenn es nicht angenehm ist, die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Wegfalls ausgesprochen werden. Das sollte man im Hinterkopf behalten, denn es gibt einige Gründe, die zur Entziehung führen können, wie etwa ein Umzug oder die Abmeldung des Hauptwohnsitzes.