Es gibt wohl kaum einen Ort, an dem die Liebe zu Tieren so groß ist wie hier in Österreich. In Salzburg, wo die Berge majestätisch aufragen und die Luft frisch ist, betrachten viele Menschen ihre Haustiere als vollwertige Familienmitglieder. Doch was passiert mit diesen geliebten Vierbeinern, wenn das Unvorstellbare eintritt und der Besitzer verstirbt? Oft wird genau diese Frage verdrängt, als wäre sie ein Schatten, den man einfach ignorieren kann. Leider ist das nicht die Lösung.

In den Tierheimen der Stadt landen immer wieder traumatisierte Tiere, die nach dem Tod ihrer Halter:innen zurückgelassen werden. Ulrike Weinberger, Tierpflegerin im Tierheim „Theo“ in Seekirchen, hat schon so manche bewegende Geschichte erlebt. Tiere, die stundenlang oder sogar tagelang neben der Leiche ihres Besitzers warten mussten, bevor sie gefunden wurden. Ihr vertrauter Alltag wird jäh unterbrochen, und der Schock über die plötzliche Veränderung ist enorm. Es ist kein Wunder, dass viele von ihnen im Tierheim nur schwer zurechtkommen – einige verweigern sogar das Fressen. Ältere oder traumatisierte Tiere haben es besonders schwer und können monatelang auf ein neues Zuhause warten.

Die Verantwortung endet nicht mit dem Tod

Eine klare Regelung für die Versorgung von Haustieren nach dem Ableben ihres Besitzers ist wichtig. Tierschützer rufen immer wieder dazu auf, das Thema nicht zu tabuisieren. Denn Haustiere können im österreichischen Erbrecht nicht direkt erben, aber es gibt Wege, wie man sicherstellen kann, dass sie auch nach dem Tod gut versorgt sind. Dazu gehört, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Ernstfall das Tier übernimmt. Empfehlenswert ist auch eine Notfallkarte im Portemonnaie, auf der wichtige Kontaktdaten vermerkt sind.

Eine gute Idee ist es, einen „Paten“ für das Haustier zu suchen – idealerweise jemanden, der das Tier bereits kennt und liebt. Es sollte auch ein zweiter Pate als Backup benannt werden. Damit die Erben im Ernstfall schnell handeln können, ist es wichtig, dass sie über diese Vereinbarungen informiert sind. Und hier kommt ein kleiner, aber feiner Tipp: Halten Sie die Absprachen nicht nur im Testament fest, denn die Testamentseröffnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine gesonderte Vollmacht, die bei einer Vertrauensperson hinterlegt wird, kann da viel schneller helfen.

Die Möglichkeiten der Vorsorge

Ein Testament ermöglicht es, klare Direktiven für die Versorgung des Haustiers zu geben. Wer möchte, kann sogar Tierschutzvereine als Erben einsetzen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit dem Österreichischen Tierschutzverein zu sprechen und die eigenen Vorstellungen zu klären. Die Versorgung eines Tieres kann kostspielig sein, weshalb es ratsam ist, einen bestimmten Geldbetrag im Testament zu hinterlegen, der ausschließlich für Futter und Tierarztkosten verwendet werden darf. So bleibt das geliebte Haustier auch nach dem Tod des Besitzers nicht auf der Strecke.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

In Seekirchen gibt es sogar freiwillige „Katzenstreichler“, die sich um die verwaisten Tiere kümmern und ihnen ein wenig Liebe und Zuwendung schenken, während sie auf ein neues Zuhause warten. Der Verein Animal Care Austria bietet zudem Unterstützung beim Aufsetzen des letzten Wunsches und bei der Frage, wie man sein Tier im Testament absichern kann. Es ist wichtig, an die eigene Verantwortung zu denken – denn die endet nicht mit dem Tod.